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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 32/13 (BFH) |
§§: | AO § 163 Satz 3, AO § 171 Abs. 10, AO § 119 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abweichende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Bindung, Billigkeit, Übergangsgewinn, Verteilung, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Bindungswirkung einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO - Änderung eines (vermeintlich) fehlerhaft ermittelten Übergangsgewinns: Ist durch die antragsgemäße Berücksichtigung eines Übergangsgewinns im Rahmen der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung 2007 zu einem Drittel und damit die konkludente antragsgemäße Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre ein für die Folgejahre 2008 und 2009 bindender und hinreichend bestimmter Verwaltungsakt nach § 163 Satz 3 AO erlassen worden oder fehlt es insoweit an einem entsprechenden Grundlagenbescheid? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9114/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 32/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 26 29 |