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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 7/01 | 
| §§: | ErbStG § 5 Abs. 1, BGB § 1375 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich, Ausgleichsanspruch, Schenkung, Zuwendung | 
| Rechtsfrage: | Fiktiver Zugewinnausgleichsanspruch und Abzugsbetrag bei Schenkungen des Erblassers. - Bei der Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 5 Abs. 1 ErbStG umfasst der Nachlass begrifflich nur das gesamte auf die Erben übergehende Vermögen, nicht dagegen Werte, die dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten zur Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nach § 1375 Abs. 2 BGB (hier: Schenkungen des Erblassers an die Kinder) hinzuzurechnen sind? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 06.12.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 19/98 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 450 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.06.2005 | 
| Erledigungs-Az: | II R 7/01 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 26 | 
