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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 24/13 (BFH) |
§§: | AO § 177 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Folgebescheid, Saldierung, Rechtsfehler, Bindung |
Rechtsfrage: | Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheides: Durfte das Finanzamt die Folgeänderung von Steuerbescheiden und die Berücksichtigung von rechtskräftig wieder zugewiesenen Beteiligungsverlusten mit Hinweis auf eine Kompensationsmöglichkeit nach § 177 AO ablehnen (Berichtigung materieller Fehler durch Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in solche aus gewerblichem Grundstückshandel auf der Ebene des Gesellschafters) - Bindungswirkung der Grundlagenbescheide, wenn diese aufgrund einer FGlichen Entscheidung wieder ihre ursprüngliche Rechtskraft entfaltet haben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 10263/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 24/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 59 |