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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/16 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Grundstück, Verpachtung, Betriebsverpachtung, Betriebsaufgabe, Personelle Verflechtung
Rechtsfrage: Führt im Falle der Verpachtung nur eines Grundstücks durch eine Besitz-GbR an eine Betriebs-GmbH der Wegfall der personellen Verflechtung durch Vereinigung aller Anteile an der Betriebsgesellschaft in der Hand nur eines Besitzgesellschafters zwingend zur Betriebsaufgabe der Besitz-GbR, oder ist die Grundstücksverpachtung fortan als Betriebsverpachtung anzusehen mit der Folge, dass keine Aufdeckung der stillen Reserven zu erfolgen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.02.2016
Vorinstanz/AZ: 12 K 2840/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2019
Erledigungs-Az: IV R 12/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 44