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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 41/01
§§: BewG § 129 Abs. 2, BewG DDR § 50 Abs. 1
Schlagwörter Einheitsbewertung, Hochregallager, Silobauweise, Betriebsvorrichtung, Gebäude, Neue Bundesländer
Rechtsfrage: Abgrenzung Betriebsvorrichtung - Gebäude. Bewertung eines in Silobauweise ausgeführten Hochregallagers auf einem in den neuen Bundesländern belegenen Grundstück als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung, wobei Betriebsvorrichtungen bei der Ermittlung des Einheitswerts des Grundvermögens im Beitrittsgebiet nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.05.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 1334/99 BG
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1260
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2003
Erledigungs-Az: II R 41/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 34 43