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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 31/02 |
§§: | AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Mehrmütterorganschaft, Gewerbeertrag, Gewerbekapital, Organtochter, Feststellung, Organmütter, Gewerbesteuer, Zurechnung, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Sind bei Mehrmütterorganschaft die Gewerbeerträge und das Gewerbekapital der gemeinsamen Organtochter einheitlich und gesondert festzustellen und den Organmüttern entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen zuzurechnen? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1134/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 31/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 74/02 |