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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 187/97
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8, GG Art. 3, GG Art. 6
Schlagwörter Haushaltshilfe, Berufstätigkeit, Ehegatten, berufliche Veranlassung
Rechtsfrage: Einkommensteuerliche Nichtberücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung (4 Kinder im Alter zwischen 8 und 16 Jahren) bei zusammenveranlagten und beidseits berufstätigen Ehegatten als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.09.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 210/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.1998
Erledigungs-Az: VI R 187/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - ohne Begründung