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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 229/01
§§: EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 c
Schlagwörter Aufwandsentschädigung, Werbungskosten, Beitrittsgebiet, Beamte, öffentlicher Dienst, Buschzulage, wirtschaftlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet erhalten haben, mit Werbungskosten zu verrechnen?
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.08.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 706/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1539
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.03.2002
Erledigungs-Az: VI B 229/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 34/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 9.8.2002 - VI R 34/02