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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/14 (BFH)
§§: EStG § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 1 Satz 3, EStG § 13, AEUV Art. 54
Schlagwörter Stille Reserven, Ausland, Betriebsstätte, Reinvestitionsrücklage, Übertragung, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Ist § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Vorschrift keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Unionsgebiet erfordert? Konnte daher der Kläger die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage auf Anschaffungskosten eines in Ungarn belegenen Grundstücks des Gesamthandsvermögens einer ungarischen Personengesellschaft übertragen, an der er beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.07.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 1206/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 23 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2017
Erledigungs-Az: VI R 84/14
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 84/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 52