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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/15 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 33 |
Schlagwörter | Überschusserzielungsabsicht, Vermietung, Außergewöhnliche Belastung, Zivilprozess, Erbschaft |
Rechtsfrage: | Zur Frage der Überschusserzielungsabsicht einer Miteigentümergemeinschaft einerseits und der Miteigentümerin andererseits, wenn es wegen zerrütteter Verhältnisse bereits an einem grundsätzlichen Einverständnis hinsichtlich einer Vermietung mangelt? - Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Erbschaftsstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 632/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 118 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 29 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 45/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 12 01 |