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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-196/04 (EuGH)
§§: EG Art. 43, EG Art. 49, EG Art. 56
Schlagwörter niedrigere Besteuerung, EG, EU Mitgliedsstaat, Tochtergesellschaft
Rechtsfrage: Stehen die Art. 43 EG, Art. 49 EG und Art. 56 EG nationalen Steuervorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen, die unter bestimmten Umständen vorsehen, dass eine in diesem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft wegen der Gewinne einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft, die dort einem niedrigeren Besteuerungsniveau unterliegt, belastet wird?
Vorinstanz: Special Commissioners London (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Datum: 29.04.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 168 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.09.2006
Erledigungs-Az: Rs C-196/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 39 02