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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-42/02 (EuGH) |
§§: | EG Art. 49 |
Schlagwörter | Einkommensteuer, Lotteriegewinn, EG, Einkünfte, Gewinn, Steuerpflicht, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Verwehrt Art. 49 EG einen Mitgliedstaat die Anwendung von Vorschriften, nach denen Lotteriegewinne aus Lotterien, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden, bei der Einkommensbesteuerung als steuerpflichtige Einkünfte des Gewinners behandelt werden, während Lotteriegewinne aus Lotterien, die in dem betreffenden Mitgliedstaat veranstaltet werden, von der Einkommensteuer befreit sind? |
Vorinstanz: | Alands förvaltningsdomstol |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2002 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 109 S. 27 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2003 |
Erledigungs-Az: | Rs C-42/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 01 37 |