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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 70/11 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | Berufsausbildung, Zivildienst, Übergangszeit |
Rechtsfrage: | 1. Besteht ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, wenn während des Zuwartens auf den Beginn der Berufsausbildung der Zivildienst abgeleistet wird? - 2. Besteht ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG bei einer über 4 Monate dauernden Wartezeit auf den Beginn des Zivildienstes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 558/08 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 22 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 70/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 30 59 |