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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 65/06
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst b, UStG 1999 § 6 a Abs. 1, UStDV § 17 a, UStDV § 17 c
Schlagwörter Innergemeinschaftliche Lieferung, Kraftfahrzeughandel, Gebrauchtwagen, Buchnachweis, Belegnachweis, Nachweis
Rechtsfrage: 1. Liegen die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor, wenn bei Fahrzeugtransporten durch unselbständige Beauftragte der Abnehmer vom Beauftragten keine ordnungsgemäßen Versicherungen i.S. des § 17 a Abs. 2 Nr. 4 UStDV (Nachweis der Beförderung) abgegeben wurden? - Müssen die Versicherungen außer der Unterschrift auch die Angabe von Namen und vollständiger Adresse der Abholer enthalten? - 2. Sind andere als die in § 17 a UStDV aufgeführten Umstände belegmäßig nachzuweisen? - Kommt es bei der Abholung des Liefergegenstands durch einen Beauftragten auf das Vorliegen einer belegmäßig dokumentierten Abholvollmacht an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.11.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 3787/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2009
Erledigungs-Az: V R 65/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 68