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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 13/97 |
§§: | EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, BGB § 528 |
Schlagwörter | Grundstücksübertragung, Dauernde Last, Nachträgliche Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Grundstücksübertragung unter Angehörigen ohne ausdrückliche Versorgungsregelung - Kommt ein Schenkungsvertrag, den die Vertragsparteien in der Erwartung abschließen, daß der Schenker nach Erfüllung des Vertrages verarmt sein wird, wegen der nicht abdingbaren Rechtsnorm des § 528 BGB - insbesondere der darin enthaltenen Anwendungsbefugnis für den Beschenkten - einem konkludent geschlossenen Versorgungsvertrag gleich - Zahlungen, die der Beschenkte nach Eintritt des Pflegefalls der Schenkerin aufgrund des § 528 BGB an den Sozialhilfeträger (Pflegeheimkosten) und die Schenkerin selbst (Taschengeld) zu leisten hat, nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG voll abziehbare dauernde Last und keine nachträglichen Anschaffungskosten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.1996 |
Vorinstanz/AZ: | VI 425/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 13/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 09 |