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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 28/01
§§: AO 1977 § 30 a, AO 1977 § 194 Abs. 3, AO 1977 § 200, AO 1977 § 5, FGO § 102
Schlagwörter Steuergeheimnis, Bankgeheimnis, Außenprüfung, Ermessensentscheidung
Rechtsfrage: Streitig ist die Zulässigkeit der Aufforderung zur Vorlage eines Giroausgangskontos zur stichprobenweisen Ausschreibung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung. Hat der Schutz des § 30 a Abs. 3 AO 1977 auch dann einzugreifen, wenn bei den zu überprüfenden Buchungsvorgängen ein legitimiertes Kundenkonto Teil einer Buchungskette ist? Liegt der für die Fertigung von Kontrollmitteilungen erforderliche hinreichende Anlass vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.11.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 8038/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VII R 28/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 32