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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/01
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12, BewG § 9, BewG § 121 a Satz 1, BGB § 2174
Schlagwörter Kaufrechtsvermächtnis, Bewertung, Grundstück, Gemeiner Wert, Steuerwert
Rechtsfrage: Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses. - Ist der testamentarisch vermachte Anspruch auf verbilligten Erwerb eines Grundstücks vom Erben aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert abzüglich Kaufpreis) oder mit dem Steuerwert des Grundstücks zu bewerten (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 13.4.1994 II B 173/93, BFH/NV 1994, 794). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.11.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 7272/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 02
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen