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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 65/96
§§: UStG § 23 Abs. 3 J: 1991, AO 1977 § 164, UStR Abschn. 263 J: 1992, UStR Abschn. 247 Abs. 6 J: 1992
Schlagwörter Durchschnittsatz, Widerruf, Antrag, Unanfechtbarkeit, Wahlrecht
Rechtsfrage: Ist unter Unanfechtbarkeit i.S.d. § 23 Abs. 3 UStG (wegen Wahlrechtsausübung bezüglich Besteuerung nach Durchschnittsätzen) die formelle Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung zu verstehen, die auch in einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung oder in einer Steueranmeldung bestehen kann? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.05.1996
Vorinstanz/AZ: 14 K 1456/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.1998
Erledigungs-Az: V R 98/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: V R 98/96 - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 25 16