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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 32/05 |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 70 Abs. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 a, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1 a |
Schlagwörter | Kindergeld, Schweiz, Rückforderung, Grenzgänger, Gleichheit, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | 1. Kein Teilkindergeld für Eheleute, die als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig sind? Verstößt die Regelung in Art. 13 Abs. 2 a VO (EWG) 1408/71 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 a VO (EWG) 574/72 gegen den europarechtlichen Gleichheitssatz? - 2. Ist die rückwirkende Änderung des Kindergeldbescheides -wegen Veränderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen durch Ausdehnung der VO (EWG) 1408/71 und 574/72 auf die Schweiz-- überhaupt möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 365/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 43 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 32/05 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1863/06 und 2 BvR 1864/06 ausgesetzt. - Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 22.12.2011 III R 32/05. Das Verfahren III R 32/05 ist durch Beschluss vom 22.12.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-126/12 ausgesetzt. - Der Beschluss vom 22.12.2011 III R 32/05 über das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wurde durch BFH-Beschluss vom 28.1.2013 III R 32/05 aufgehoben. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 42 |