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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 55/10 (BFH)
§§: AO § 163 Satz 1, KStG § 32 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Sachliche Unbilligkeit, Doppelbesteuerung, Stichtag, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen: Kann eine sachliche Unbilligkeit aus dem Umstand folgen, dass der Gesetzgeber durch die stichtagsbezogene Anwendung des § 32 a KStG nicht vollumfänglich die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung beseitigt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 24.11.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 1060/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 42 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2011
Erledigungs-Az: VIII R 55/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 79