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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 40/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Unterkunft, Werbungskosten, Nettoprinzip
Rechtsfrage: Inwiefern können bei der Prüfung der Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. die Kosten für eine Unterkunft am Ausbildungsort berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.02.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 1286/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 373
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2013
Erledigungs-Az: XI R 40/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 04