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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 45/07 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 3 Nr. 62 |
Schlagwörter | Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenhöchstbetrag, Arbeitgeberanteil, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verfassungswidrigkeit des beschränkten Abzugs der Vorsorgeaufwendungen im Streitjahr 2005 bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Führt die Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in die Höchstbetragsberechnung rechtswidrig dazu, dass diese steuerpflichtigem Arbeitslohn gleichgestellt werden? Hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 6.3.2002 2 BvL 17/99) durch das Alterseinkünftegesetz verfehlt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1665/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 45/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 79 |