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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 53/01
§§: EigZulG § 6
Schlagwörter Tod eines Ehegatten, Objektverbrauch, Miteigentumsanteil
Rechtsfrage: Objektverbrauch bei Tod eines Ehegatten - Ist die für den Tod eines Ehegatten vorgesehene begünstigende Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz EigZulG entgegen der zur gleichlautenden Vorschrift des § 10 e Abs. 5 Satz 3 EStG ergangenen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 31.5.2000 X B 111/99, BFH/NV 2000 S. 1461) verfassungsrechtlich zwingend dahingehend auszulegen, dass die Eigenheimzulage-Förderung - ohne Rücksicht auf einen möglicherweise vorliegenden Objektverbrauch - stets so zu Ende geführt werden kann, wie es ohne den Todesfall bei bestehender Ehe möglich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.10.2001
Vorinstanz/AZ: I 329/1999
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 283
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2004
Erledigungs-Az: III R 53/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 44