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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 22/06
§§: EStG 1990 § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG 1990 § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1990 § 15, GewStG § 7
Schlagwörter Veräußerung, Mitunternehmeranteil, Laufender Gewinn, Gewerblicher Grundstückshandel
Rechtsfrage: Ist die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehreren Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die als Objektgesellschaften jeweils ein einziges Grundstück halten, als Veräußerung der zum Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke zu werten und stellen die Gewinne aus der Anteilsveräußerung daher laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel dar oder liegen tarifbegünstigte, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Veräußerungsgewinne vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.03.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 4006/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 27 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2008
Erledigungs-Az: IV R 81/06
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 81/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 32 58