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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 298/01 |
§§: | FGO § 139 |
Schlagwörter | Prozesskostenhilfe, Kostenerstattung, Mündliche Verhandlung, Fahrtkosten |
Rechtsfrage: | Hat das FG einem Kläger die Kosten für die Fahrt zur mündlichen Verhandlung vorab zu erstatten, wenn er trotz Anregung durch das Gericht keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 10837/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 07 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2002 |
Erledigungs-Az: | VII B 298/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |