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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-516/99 (EuGH) |
| §§: | EG-Vertrag Art. 73 b Abs. 1, EG-Vertrag Art. 73 d Abs. 1 Buchst. a und b, EG-Vertrag Abs. 3 |
| Schlagwörter | EG, Dividende, Zinsen, Aktie, Ausland, Gewinnanteil, Tarif, Steuersatz |
| Rechtsfrage: | Stehen die Art. 73 b Abs. 1 i.v.m. Art. 73 d Abs. 1 Buchst. a und b und Abs. 3 EGVtr einer Regelung entgegen, die - für Dividenden, Zinsen und sonstige Bezüge aus ausländischen Aktien einen bis zu doppelt so hohen Steuersatz vorsieht wie für entsprechende Erträge aus inländischen Aktien und - Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften in Form von Gesellschaftsanteilen einem ermäßigten (Durchschnitts-) Steuersatz unterstellt, solche aus einer Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat jedoch nicht? |
| Vorinstanz: | Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland |
| Vorinstanz/Datum: | 02.12.1999 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2000 Nr. C 79 S. 15 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 30.05.2002 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-516/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 10 55 |