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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 78/02
§§: EStG § 2 Abs. 3 Satz 2, EStG § 10 d Abs. 1 Satz 2, EStG § 10 d Abs. 1 Satz 3, EStG § 10 d Abs. 1 Satz 4, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3
Schlagwörter Ernstliche Zweifel, Verlust, Verlustverrechnung, Aussetzung der Vollziehung, Verfassung, Verlustabzug, Verlustausgleich, Mindestbesteuerung
Rechtsfrage: Bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 sowie an der mit dieser Vorschrift korrespondierenden Vorschrift des § 10 d Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EStG ernstliche Zweifel?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.03.2002
Vorinstanz/AZ: 3 V 5245/01 A (E)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2005
Erledigungs-Az: XI B 78/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 87