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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 26/16 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Gleichheit, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist eine Abzugsbeschränkung bezogen auf die die Beiträge für Basisleistungen zur privaten Krankenversicherung übersteigende Wahlleistungen zulässig, soweit diese Beiträge für Basis- und Wahlleistungen den hier maßgeblichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt nicht überschreiten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1812/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 26/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 13 |