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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 26/06 | 
| §§: | AO 1977 § 129 | 
| Schlagwörter | offenbare Unrichtigkeit, Rechtsfehler | 
| Rechtsfrage: | Kann auch die Finanzverwaltung angesichts komplexer Neuregelungen (hier: § 4 Abs. 4 a EStG) trotz Prüffeldarbeit nicht ohne Denkfehler/Rechtsfehler, der eine offenbare Unrichtigkeit und damit die Anwendbarkeit der Korrekturvorschrift des § 129 AO 1977 ausschließt, arbeiten (im vorliegenden Fall: zwei Sachbearbeiter nehmen ein und dieselbe falsche Wertung eines Sachverhalts vor)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.03.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2104/03 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 32 41 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.03.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 84/06 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 84/06 - Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 42 | 
