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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 18/03 |
§§: | ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1, ErbStG § 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Testamentsvollstrecker, Vergütung, Angemessenheit, Vermächtnis |
Rechtsfrage: | Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung unangemessen hoher Testamentsvollstreckergebühren: Ist die testamentarisch angeordnete Testamentsvollstreckervergütung an den familienfremden Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe erbschaftsteuerrechtlich insoweit als Vermächtnis zu behandeln, als das Honorar - anhand von Vergütungstabellen - unangemessen hoch ist? Ist die Rechtsfrage ertrag- und schenkungsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen und ist eine Doppelbelastung des Honorars mit Einkommen- und Erbschaftsteuer hinzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 7055/99 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.02.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 18/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 97 |