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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 197/98
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 63
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsbefugnis
Rechtsfrage: Hat eine türkische Arbeitnehmerin, die nur im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, Anspruch auf Kindergeld, weil nach dem deutsch-türkischen Niederlassungsabkommen für Staatsangehörige der Unterzeichnerstaaten eine vollständige Gleichheit hinsichtlich aller "steuerähnlicher" Vorschriften gewährleistet ist und damit auch das als Steuervergünstigung zu zahlende Kindergeld beinhaltet? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.08.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 1399/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2001
Erledigungs-Az: VI R 197/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache und Zurücknahme der Klage