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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 16/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, UStG 1999 § 4 Abs. 20 Buchst. a, UStG 1999 § 10 Abs. 1 Satz 3, UStG 1999 § 3 Abs. 11
Schlagwörter Entgelt, Regelsteuersatz, Sonstige Leistung, Konzert
Rechtsfrage: Unterliegen die sog. Refundierungsbeträge als Entgelte für sonstige Leistungen des Konzertveranstalters an die Vorverkaufskassen dem Regelsteuersatz, wenn eine Vorverkaufskasse, die das Vertriebsrisiko für die veräußerten Eintrittskarten mit feststehenden Preisen nicht trägt, einen Teil der getrennt abgerechneten Vorverkaufsgebühren an den Konzertveranstalter abführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.04.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 5054/05 B
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1346
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 20 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.11.2011
Erledigungs-Az: V R 16/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 07 34