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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 46/13 (BFH) |
§§: | EStG § 21 |
Schlagwörter | Vermietungsabsicht, Wohnung, Sanierung |
Rechtsfrage: | Indizwirkung der vorhergehenden Vermietung, auch wenn nach dem Erwerb die bestehenden Mietverhältnisse übernommen, aber zeitnah aufgelöst werden, um im Rahmen einer Jahre später erfolgten Generalsanierung u.a. eine andere Wohnungsaufteilung zu realisieren (zwei Wohnungen pro Etage statt wie bisher drei Wohnungen)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 401/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 03 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.01.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 46/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 07 81 |