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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 34/10 (BFH)
§§: EStG § 17, GmbHG § 32 a
Schlagwörter Krise, Auflösungsverlust, Halbabzugsverbot
Rechtsfrage: 1. Begriff der "Krise" im Bereich des § 17 EStG: Ist der Begriff "Krise" nicht allein nach absoluten, sondern (auch) nach auf das zu finanzierende Geschäft abzustellenden Kriterien auszulegen? - 2. Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust: Ist die Anwendung des § 3 c Abs. 2 EStG bei Berücksichtigung von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit den Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG auch dann ausgeschlossen, wenn den Steuerpflichtigen zwar Einnahmen aus der Beteiligung zugeflossen sind, diese aber noch nicht der Vorschrift des § 3 Nr. 40 EStG unterlagen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.06.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 1566/09 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1502
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2012
Erledigungs-Az: IX R 34/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 30