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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/00 |
§§: | EStG § 33 b Abs. 6, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Pflegepauschbetrag, Pflegegeld, Einkünfte, Anrechnung |
Rechtsfrage: | Steht der Klägerin der Pflegepauschbetrag wegen Betreuung der Tochter (Merkmale H, G, aG, B, RF) zu, wenn sie übergeleitetes Pflegegeld der Pflegestufe II i.H. von 800,-- DM monatlich erhält, der Tochter weitere Beträge (Lohn, Hilfe zum Lebensunterhalt und Kindergeld) zur Verfügung standen, sie aber nur geringe pflegebedingte Aufwendungen nachweist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 00 063 K 3 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1132 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2002 |
Erledigungs-Az: | III R 42/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 19 |