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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 83/00
§§: BerlinFG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Berlinförderung, Geschäftsleitung, GmbH
Rechtsfrage: Geschäftsleitung einer GmbH ausschließlich in Berlin (West) im Sinne des § 21 Abs. 2 BerlinFG, wenn aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages möglicherweise ein weiterer Ort der Geschäftsleitung außerhalb Berlins bestanden hat?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 20.12.1999
Vorinstanz/AZ: 8 K 8281/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2001
Erledigungs-Az: I B 83/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 12/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 30.1.2002 - I R 12/01 (NV) - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils