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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/11 (BFH) |
§§: | FGO § 100 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1, GG Art. 3, GG Art. 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Spielvergnügungsteuer, Verfassungsmäßigkeit, Vorlage, Gleichbehandlungsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der berlinerischen Spielvergnügungsteuer im Jahr 2000: Inwieweit hat die Anwendungsregelung eines vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärten Landesgesetzes eines Bundeslandes Auswirkung auf die Anwendbarkeit eines vergleichbaren, verfassungswidrigen Landesgesetzes eines anderen Bundeslandes? War der Stückzahlmaßstab zur Bemessung der Berliner Spielvergnügungsteuer verfassungswidrig, und ist der auf diesem Ermittlungssystem basierende Bescheid rechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6080/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.09.2011 |
Erledigungs-Az: | II R 25/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 39 20 |