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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 86/04 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsausgabe, Reisekosten |
Rechtsfrage: | Verdeckte Gewinnausschüttung: Können die Kosten für Reisen des Gesellschaftergeschäftsführers einer in der Immobilienbranche tätigen Kapitalgesellschaft nach Hongkong, Shanghai, Kapstadt und Buenos Aires zur Kundenakquirierung (weitere deutsche Reiseteilnehmer aus der Immobilienbranche) als Betriebsausgaben bei der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden oder liegen aufgrund der touristischen Ausgestaltung der Reisen verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7147/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 86/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 30 68 |