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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 27/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Ort, Sonstige Leistung, Sportliche Veranstaltung, Zusammenhängende Tätigkeit |
Rechtsfrage: | 1. Ist es für die Annahme einer "zusammenhängenden Tätigkeit" i.S.d. § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1999 (Fassung ab 2000) bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. c 1. Spiegelstrich der RL 77/388/EWG erforderlich, dass die Kosten der zu beurteilenden Leistung (hier: Rennsportservice - Betreuung, Organisation sowie Gestellung Rennmotorrad usw.) in den Preis der sportlichen Veranstaltung eingehen? - 2. Ist die Regelung des § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1999 (Fassung ab 2000) bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. c 1. Spiegelstrich der RL 77/388/EWG auch auf Fälle anzuwenden, in denen lediglich Vorleistungen an die Teilnehmer (Sportler) erbracht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2904/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2010 |
Erledigungs-Az: | XI R 27/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 09 24 |