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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 43/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Grundstück, Einbringung, Betriebsvermögen, Nießbrauch, Verlust, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Ist das gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die gewerblich geprägte KG eingebrachte, von den einbringenden Kommanditisten zu privaten Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus Betriebsvermögen der KG geworden? Sind auf einem der eingebrachten Grundstücke lastende, von der KG übernommene Verbindlichkeiten nach der Einbringung allen eingebrachten Grundstücken anteilig zuzuordnen? Sind nach Übertragung eines Teil-Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Erwerber entfallende Verlustanteile ohne ausdrückliche vertragliche Regelung dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3432/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 43/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 07 13 |