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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/01
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Vorkosten, Vorfälligkeitsentschädigung, Unmittelbarer Zusammenhang, Anschaffung
Rechtsfrage: Vorfälligkeitsentschädigung als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG: Kein unmittelbarer Zusammenhang einer Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung eines Darlehens für ein veräußertes Grundstück mit der zeitnahen Anschaffung einer neuen Wohnung, auch wenn der nach Darlehensablösung verbleibende Überschuss zu deren Finanzierung eingesetzt wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.02.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 334/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2004
Erledigungs-Az: X R 28/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 38