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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 29/00
§§: KStG § 8 Abs 4, GewStG § 10 a
Schlagwörter Mantelkauf, Verlustabzug, Wirtschaftliche Identität, Ausland, Anteilsveräußerung
Rechtsfrage: Hat eine inländische GmbH von ausländischen Anteilseignern durch Auflösung ihres inländischen Lagers und Einstellung ihrer Fertigwarenabteilung ihren Geschäftsbetrieb eingestellt und nach Anteilsverkauf an inländische Erwerber mit neuem Betriebsvermögen einen neuen Geschäftsbetrieb aufgenommen, so dass der Verlustabzug wegen fehlender wirtschaftlicher Identität nach § 8 Abs.4 KStG zu versagen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.02.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 7835/97 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2001
Erledigungs-Az: I R 29/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 94