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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 63/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, UStG 2005 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, UStG 1999 § 3 a Abs. 1 Satz 1, UStG 2005 § 3 a Abs. 1 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ort der Leistung, Leistung, Hauptleistung, Nebenleistung |
Rechtsfrage: | Bestimmt sich der Leistungsort nach § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Satz 1 UStG 1999/2005, wenn ein Unternehmen im Ausland Strahlenquellen übernimmt und im Zusammenhang mit dieser Hauptleistung zahlreiche Nebenleistungen (Genehmigungen, Bereitstellung Spezialcontainer, Freimessung, Gefahrenguttransport usw.) erbringt und aus Sicht des ausländischen Auftraggebers die Weitergabe der Strahlenquelle die bestimmende Leistung ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1237/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.01.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 63/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 08 86 |