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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/03 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, KStG § 47, AO 1977 § 182 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, KStG § 44 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Änderung, Bindung, Grundlagenbescheid, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | 1. Ist die gesonderte Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals (§ 47 Abs. 1 KStG a.F.) ein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer bzw. die Erfassung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Anteilseigner nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 bis 3 EStG? - 2. Stellt die nachträgliche Vorlage einer Steuerbescheinigung der Kapitalgesellschaft nach § 44 KStG a.F. hinsichtlich der Höhe der beim Gesellschafter nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 bis 3 steuerpflichtigen Einnahmen ein rückwirkendes Ereignis i.S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 7799/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 40 61 |