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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 32/05
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Rückwirkendes Ereignis, Realsplitting, Antrag, Erweiterung, Änderung
Rechtsfrage: Stellt die Erweiterung des Antrags auf Abzug von Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben (Realsplitting) mit Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 dar? - Enthalten § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die frühere Wahlrechtsausübung eine Bindungswirkung, die die nachträgliche Erweiterung des Antrags ausschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.06.2005
Vorinstanz/AZ: 17 K 6808/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2006
Erledigungs-Az: XI R 32/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 72