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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-695/20 (EuGH) |
§§: | DVO (EU) Nr. 1042/2013 Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 9 a, RL 2006/112/EG Art. 28, RL 2006/112/EG Art. 397 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ort, Dienstleistung |
Rechtsfrage: | Ist der durch Art. 1 Abs. 1 Buchst. c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom 7.10.2013 eingefügte Art. 9 a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.3.2011 ungültig, weil er insofern über die in Art. 397 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 festgelegte Durchführungsbefugnis oder -pflicht des Rates hinausgeht, als er Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG ergänzt und/oder ändert? |
Vorinstanz: | First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 110 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-695/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 05 |