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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/01
§§: EStG § 10 e Abs. 1 Satz 6, EStG § 10 e Abs. 2, EStG § 10 e Abs. 6 a, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Wirtschaftliches Eigentum, Miteigentum, Ausbau
Rechtsfrage: Umfang der Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 2 und 6 a EStG bei zivilrechtlichem Miteigentum an einem Ausbau: Wird bei Miteigentum an einem Zweifamilienhaus derjenige Miteigentümer, der einen Ausbau der von ihm allein genutzten Wohnung vornimmt und finanziert, deshalb wirtschaftlicher Alleineigentümer dieser von ihm neu geschaffenen Wohnfläche, weil die Miteigentümer zuvor die jeweils alleinige Nutzung der einzelnen Wohnungen vereinbart haben? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.06.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 1941/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1368
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2003
Erledigungs-Az: X R 45/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 49 67