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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 50/02 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Zweitstudium | 
| Rechtsfrage: | Qualifizierung von Aufwendungen für ein unmittelbar an das Fachhochschul-Erststudium mit dem Abschluss als Maschinenbauingenieur (FH) anschließendes wissenschaftliches Hochschulstudium der gleichen Fachrichtung als Fortbildungs- oder Berufsausbildungskosten. War die Berufsausbildung erst mit dem Erwerb des Hochschulabschlusses beendet, weil dieses Berufsziel durch keine Berufstätigkeit zwischen den Studiengängen unterbrochen und somit von vornherein angestrebt wurde? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.03.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 138/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 84 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 50/02 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 38 24 | 
