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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/04
§§: EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Aktien, Anschaffungszeitpunkt, Treueaktien, Spekulationsgeschäft, Bonusaktien
Rechtsfrage: Veräußerung von Telekom-Treueaktien als Spekulationsgeschäft: Führt die Veräußerung der Treueaktien der Telekom innerhalb eines Jahres nach Erhalt zu steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F., da für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht auf den Erwerbszeitpunkt der mit dem Treueanspruch versehenen Telekom-Aktien (hier: im Kj. 1996), sondern auf den Zeitpunkt des Zugangs der Treueaktien im Depot des Aktionärs abzustellen ist (hier: Zuteilung der Treueaktien am 1.10.1999 und Veräußerung derselben am 22.10.1999)? Begriff der "Anschaffung" i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.01.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 6788/01 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 904
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2006
Erledigungs-Az: IX R 8/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 34 10