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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/01
§§: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Rentenversicherung, Verlust, Totalüberschuss, Wechselkurs
Rechtsfrage: Anerkennung negativer sonstiger Einkünfte, die durch eine sofort beginnende Rentenversicherung (mit einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft) gegen Kredit finanzierten Einmalbetrag veranlasst sind. Welcher Wechselkurs ist für die Ermittlung der zu treffenden Überschussprognose anzusetzen (Kurs des Jahres vor Abschluss der Versicherung oder Durchschnittskurs der letzten zehn Jahre vor Vertragsabschluss)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.12.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 1132/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2004
Erledigungs-Az: X R 25/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 71