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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 68/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Optionsgeschäft, Kaufoption, Barausgleich, Aktie
Rechtsfrage: Optionsgeschäfte: Ist der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den Deutschen Aktienindex (DAX) an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (Cash-Settlement) als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG abziehbar oder handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche Werteinbuße auf der privaten Vermögensebene? Unterschiedliche Behandlung von Glattstellungsgeschäften und Barausgleich als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 19.09.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 13/06 (5)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 02 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2008
Erledigungs-Az: IX R 68/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 99