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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 59/99
§§: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter befreiende Lebensversicherung, Erwerb von Todes wegen, Bezugsrecht, Dritter, Leistungen, Kapitalsumme, Vermögensvorteil, Erbschaftsteuer
Rechtsfrage: Unterliegen Leistungen aus einer vom Erblasser abgeschlossenen sogenannten befreienden Lebensversicherung der Erbschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 3235/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2001
Erledigungs-Az: II R 59/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet