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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 56/09 (BFH)
§§: AO § 4, AO § 169, BGB § 242
Schlagwörter Vertrauensschutz, Treu und Glauben, Verwirkung, Gewerbesteuermessbescheid, Betreuung
Rechtsfrage: War das FA nicht nach Treu und Glauben daran gehindert für die Streitjahre noch Gewerbesteuermessbetragsbescheide zu erlassen. War die Befugnis zum Erlass der Bescheide für Einkünfte aus berufsmäßiger Betreuung nicht aufgrund vorangegangenen Verhaltens verwirkt? Ist Voraussetzung für die Verwirkung des Gewerbesteueranspruchs eine vorherige gewerbesteuerrechtliche Entscheidung der Finanzbehörde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.10.2009
Vorinstanz/AZ: 8 K 1087/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1147
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 11 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2010
Erledigungs-Az: VIII R 56/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache